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Zugelassene Hilfsmittel Fremdsprachen

Liste der vom Kultusministerium zugelassenen Wörterbücher

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus teilt in einem aktuellen Schreiben mit, dass "in den modernen Fremdsprachen ab Jahrgangsstufe 10 jeweils ein- und zweisprachige vom Staatsministerium genehmigte Wörterbücher als Hilfsmittel bei schriftlichen Leistungsnachweisen sowie in der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung verwendet werden" dürfen, "wobei der Einsatz von elektronischen Wörterbüchern nicht gestattet ist". 

Außerdem teilt das Ministerium mit, dass "im Rahmen einer Übergangslösung (...) den Schülerinnen und Schülern, die sich im Schuljahr 2012/13 in den Jahrgangsstufen 10 mit 12 befinden", der "uneingeschränkte Gebrauch der bisher verwendeten Wörterbücher in Leistungserhebungen sowie in der Abiturprüfung bis zum Ende des Schuljahres 2014/15" gestattet ist.

Dies bedeutet, dass sich für die Klassen 10 mit 12 im Schuljahr 2012/13 keine wesentliche Änderung zur bisher geltenden Regelung ergibt und dass für diese Klassen die Regelung bis zu deren Abitur unverändert bleibt. 

Für die Schülerinnen und Schüler, die sich im Schuljahr 2012/13 in der 9.Klasse befinden, und bis auf weiteres für alle folgenden Jahrgänge wurde eine Liste mit ausschließlich zugelassenen Hilfsmitteln erstellt. Diese Liste sollte unbedingt bei der Beschaffung der entsprechenden Wörterbücher etc. für den Gebrauch ab der 10. Klasse beachtet werden!  

Hier findet sich ein Link zur Internetseite des Kultusministeriums mit einer aktuellen Auflistung der zugelassenen Hilfsmittel (Wörterbücher, etc.) in den Fremdsprachen. 

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