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Jahresfahrkarten

für Fahrschülerinnen und -schüler

Schülerinnen und Schüler der Jgst. 5 mit 10, die zum Einzugsgebiet des Ignaz-Kögler-Gymnasiums gehören und nicht im Stadtgebiet Landsbergs wohnen, daher also auf öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse angewiesen sind, können eine kostenlose Jahresfahrkarte beim Landratsamt Landsberg beantragen.

Die Schule wickelt dies am Anfang des Schuljahres für Sie ab.

Ab der Jgst. 11 erhalten Schülerinnen und Schüler nur noch dann eine kostenlose Jahresfahrkarte, wenn die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten im betreffenden Schuljahr

  • für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem BkGG oder
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGBX II) oder  Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SBG II) beziehen.

Reichen Sie dazu einen entsprechenden Antrag per Erfassungsbogen über die Schule ein halbes Jahr,  bevor Ihr Kind in die Oberstufe kommt, beim Landratsamt ein. Der entsprechende Nachweis (Kopie vom Kindergeldnachweis, Leistungsbescheid für ALG II, Sozialgeld) für den Monat August des betreffenden Jahres ist jeweils bis spätestens zum 31. August nachzureichen (Bitte beachten Sie: Nachweise vom Juni / Juli können nicht angenommen werden!)

Schülerinnen und Schüler, die die oben genannten Voraussetzungen für eine kostenlose Fahrkarte über die 10. Jahrgangsstufe hinaus nicht erfüllen bzw. die erforderlichen Unterlagen (Erfassungsbogen und Kindergeldnachweis) nicht fristgerecht einreichen, müssen ihre Fahrkarten selbst kaufen. Am Ende des Schuljahres (bis spätestens 31.10.) können sie jedoch für das abgelaufene Schuljahr beim Landratsamt Landsberg einen Antrag auf Fahrtkostenrückerstattung unter Vorlage der Fahrscheine stellen, wenn die Fahrkosten eine Familienbelastungsgrenze von 440,--€ übersteigen. Der Antrag ist in der Schule oder beim Landratsamt (Schülerbeförderung)  erhältlich. Im Sekretariat gibt Frau Theilig am Anfang vom Schuljahr zum Sammeln der Fahrkarten auch entsprechende Klebebögen aus.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Landratsamt gern unter der Rufnummer 08191/129-1505 zur Verfügung.

 

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