Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe
Nur nach Aufnahmeprüfung und mit Probezeit
Die Aufnahme von Schülerinnen und Schüler, die kein Gymnasium besuchen, in eine höhere Jahrgangsstufe setzt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit voraus.
- Die Aufnahmeprüfung wird schriftlich und ggf. mündlich bzw. praktisch durchgeführt. In den Kernfächern sind schriftliche Arbeiten vorgesehen. Die Aufnahmeprüfung erstreckt sich in der Regel auf alle Vorrückungsfächer der vorhergehenden Jahrgangsstufe des Gymnasiums.
Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Schülerin oder der Schüler im Unterricht voraussichtlich erfolgreich mitarbeiten kann. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin.
- In der Probezeit wird festgestellt, ob die Schülerin oder der Schüler den Anforderungen des Gymnasiums gewachsen ist. Die Entscheidung über das Bestehen der Probezeit wird auf der Grundlage der erbrachten Leistungen sowie der pädagogischen Wertung der Gesamtpersönlichkeit der Schülerin oder des Schülers getroffen. Über das Bestehen der Probezeit entscheidet die Schulleiterin auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz.
Die Probezeit dauert in der Regel bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres.
Für die in den Ausbildungsabschnitt 11/1 des achjährigen Gymnasiums bzw. in den Ausbildungsabschnitt 12/1 des neunjährigen Gymnasiums fallende Probezeit gelten Sonderregelungen.
Schülerinnen und Schüler, die einen Übertritt in eine höhere Jahrgangsstufe des Gymnasiums planen, sollen sich zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch am Ende eines Schuljahres mit dem IKG in Verbindung setzen.
Den Online-Anmeldebogen und Informationen zu weiteren benötigten Unterlagen finden Sie hier.