Schulwechsel von einem anderen Gymnasium
Am besten zu Beginn eines Schuljahres und nach frühzeitiger Anmeldung
Schülerinnen und Schüler, die eine Jahrgangsstufe mit Erfolg besucht haben, können zu Beginn des folgenden Schuljahres in die nächste Jahrgangsstufe eines anderen Gymnasiums der gleichen Ausbildungsrichtung übertreten.
Beim Übertritt in eine andere Ausbildungsrichtung hat die Schülerin oder der Schüler in den Fächern, die nur der neu gewählten Ausbildungsrichtung eigen sind oder dort ein höheres Lernziel haben, binnen einer festzusetzenden Frist eine Prüfung abzulegen.
Während des Schuljahres ist der Übertritt an ein anderes Gymnasium oder in eine andere Ausbildungsrichtung nur aus wichtigem Grund, insbesondere bei Wohnsitzwechsel, zulässig.
Über die Aufnahme von Schülern entscheidet die Schulleiterin. Schülerinnen und Schüler, die einen Schulwechsel planen, sollten sich zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens aber am Ende eines Schuljahres mit dem IKG in Verbindung setzen.
Unseren Online-Anmeldebogen und Informationen zu weiteren benötigten Unterlagen finden Sie hier.