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Finanzielle Unterrstützung durch die Oskar-Karl-Forster-Stiftung

Aus dem Fonds der Oskar-Karl-Forster-Stiftung können Schülerinnen und Schüler an Gymnasien einmalige Beihilfen zur Beschaffung teurer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden (z. B. Musikinstrumente), oder zur Ermöglichung der Teilnahme an Klassen-, Lehr- und Studienfahrten, soweit diese als schulische Veranstaltungen durchgeführt werden (z. B. auch Orchester- oder Chorwochen), gewährt werden.

Bedürftige und begabte Schüler an Gymnasien, Fach- und Berufsoberschulen in Bayern können aus Mitteln des Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds einmalige Beihilfen für folgende Zwecke erhalten:

  1. zur Beschaffung teurerer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden (z.B. Musikinstrumente),
  2. oder zur Ermöglichung der Teilnahme an größeren Lehr- und Studienfahrten (auch Orchester- und Chorwochen), wenn diese als schulische Veranstaltungen in Zusammenhang mit einem einschlägigen Unterricht stehen
  3. Die Vergabe der Beihilfen, die mindestens 25 € und höchstens 400 € betragen, erfolgt auf schriftlichen Antrag und auf Befürwortung der Schule durch den zuständigen Ministerialbeauftragten für die Gymnasien bzw. für die Fach- und Berufsoberschulen.

 

Bei der Vergabe der Beihilfen ist Folgendes zu beachten:

  • Die Vergabe ist weder an die Konfessionszugehörigkeit gebunden noch von der jeweiligen Staatsangehörigkeit abhängig.
  • Es sind Schülerinnen und Schüler aller öffentlichen und privaten Gymnasien einzubeziehen.
  • Die Beihilfen sind über die jeweilige Schule schriftlich beim Ministerialbeauftragten zu beantragen. Dem Antrag sind eine Befürwortung der Schule hinsichtlich der Ausgaben und bisherigen schulischen Leistungen sowie eine Kostenzusammenstellung beizufügen.
  • Die Schülerinnen und Schüler müssen die zweckentsprechende Verwendung der Beihilfe innerhalb einer angemessenen Frist durch quittierte Rechnungen nachweisen, die Quittungen sind einzubehalten bzw. durch einen Förderungsvermerk zu „entwerten“.
  • Die Beihilfe kann nur mittellosen Schülerinnen und Schülern gewährt werden. (Näheres dazu im Merkblatt für Antragssteller)

 

Im Laufe der achtjährigen gymnasialen Schulzeit können Schülerinnen und Schüler höchstens zweimal, in Ausnahmefällen dreimal, eine Beihilfe erhalten. 

Bitte beachten Sie folgende Unterlagen:

Merkblatt für Antragssteller
Antragsformular für die Eltern
Datenschutzformblatt

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