Besondere Prüfung 2012
Merkblatt für Schüler
Schüler der Jahrgangsstufe 10, die das Klassenziel nicht erreicht haben, können unter bestimmten Voraussetzungen dennoch den Mittleren Schulabschluss erwerben, und zwar über die sogenannte Besondere Prüfung.
Zur Prüfung zugelassen werden können Schüler, denen wegen Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern die Vorrückungserlaubnis nicht erteilt worden ist und die in den übrigen Vorrückungsfächern keine schlechtere Note als 4 erhalten haben.
Prüfungsfächer sind Deutsch, Mathematik und Englisch (auf Antrag statt in Englisch auch in der zweiten Fremdsprache auf dem Niveau der ersten Fremdsprache).
Die Besondere Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsarbeiten mit mindestens der Note 4 bewertet wurden oder wenn nur einmal die Note 5 und in einem anderen Fach dafür die Note 3 vorliegt.
Bei einem Mindestnotenschnitt von 3,33 ist auch die Aufnahme in die Fachoberschule möglich.
Schülerinnen und Schüler, die an der Besonderen Prüfung 2012 teilnehmen wollen, finden Hifestellungen im Rahmen eine E-Learning-Programms, das vom Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer angeboten wird. Nach Aufruf der Seite werden sie weitergeleitet und müssen sich anhand ihrer E-Mail-Adresse registrieren. Um Monat August wird von gleicher Stelle zusätzlich eine Telefonberatung angeboten. Die entsprechenden Informationen und Telefonnummern finden sich ebenfalls auf der genannten Internetplattform.
Weitere Informationen findet man hier ...

